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Mit dem Mietwagen in der Türkei

Beste Reisezeit:
Die Temperaturen sind von Frühling bis Herbst angenehm, im Hochsommer sind auch Hitzewellen möglich.

Einreisebestimmungen:
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen mindestens über die Aufenthaltsdauer gültigen (auch vorläufigen) Personalausweis oder einen maximal ein Jahr abgelaufenen Reisepass für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten. Die Einreise ist mit einem deutschen Reiseausweis als
Passersatz nicht möglich. Der Kinderausweis wird bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild anerkannt, ab dem 10. bis 16. Lebensjahr ist ein Lichtbild erforderlich. Seit dem 1. Januar 2006 wird der bisherige Kinderausweis nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Dann muss für die Einreise ein eigener Kinderreisepass oder Reisepass vorgelegt werden. Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Erziehungsberechtigte einreisen, benötigen eine von allen Erziehungsberechtigten unterschriebene, formlose Einverständniserklärung, die notariell oder durch eine öffentliche Stelle beglaubigt und ggf. in die Landessprache übersetzt werden muss. Es wird empfohlen, dass die Einverständiserklärung folgende Angaben enthält: Personalien des Kindes, Personalien und Erreichbarkeit des Erziehungsberechtigten bzw. der Erziehungsberechtigten, Reiseroute sowie die Personalien eventueller Begleitpersonen.

Für Hunde und Katzen müssen bei der Einreise ein tierärztliches Gesundheitszeugnis und ein tierärztliches Tollwutimpfzeugnis vorgelegt werden. Die Impfung muss bei Ankunft mindestens 15 Tage zurückliegen und die Immunitätsdauer vorher eingetragener Impfungen darf nicht überschritten werden. Zusätzliche Impfungen gegen verschiedene Erreger sind erforderlich. Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als sieben Tage sein. Beides muss im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Nähere Informationen auch zu anderen Tieren erhalten Sie bei der zuständigen Vertretung in Deutschland.

EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten, Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlung sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Seit den Bombenattentaten in Istanbul vom November 2003 sind die Polizeikräfte im ganzen Land zu erhöhter Wachsamkeit angehalten und die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt worden. Reisenden in der Türkei, vor allem in den Großstädten, wird insgesamt besondere Vorsicht empfohlen.

Aktueller Hinweis
In der Türkei sind menschliche Erkrankungen und Todesfälle an der Vogelgrippe aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter www.bmelv.de

Landesspezifischer Hinweis
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass am 3. Januar 2008 im Stadtzentrum von Diyarbakir im Südosten der Türkei ein Sprengstoffanschlag verübt wurde, bei dem zahlreiche Menschen getötet und verletzt wurden.
Schon in der Vergangenheit kam es mehrfach zu Sprengstoffanschlägen mit Toten und Verletzten. Betroffen waren u.a. die Städte Ankara, Istanbul, Cesme und Kusadasi. Zu einer Anschlagserie im Sommer 2006 in verschiedenen Touristenzentren hat sich Medienberichten zufolge eine gewalttätige Splittergruppe der terroristischen PKK bekannt. Sie droht mit weiteren Anschlägen.
Die Sicherheitsvorkehrungen sind im ganzen Land auf hohem Niveau. Reisenden in der Türkei wird auch weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten
Reisen über Land
Im Osten und Südosten der Türkei kommt es weiterhin zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und türkischen Sicherheitskräften. Seit Dezember 2007 unternimmt das türkische Militär auch grenzüberschreitende Militäroperationen gegen PKK-Stellungen im Nordirak. Bei Reisen in den Osten und Südosten der Türkei ist mit Behinderungen aufgrund von Straßenkontrollen und verstärkten Militärbewegungen zu rechnen. Der türkische Generalstab hat sechs Gebiete in den Provinzen Siirt, Sirnak, Mardin und Hakkari zu zeitweiligen Sicherheitszonen und militärischen Sperrgebieten erklärt, deren Betreten bis voraussichtlich zum 11. Juni 2008 grundsätzlich verboten ist und die einer strengen Kontrolle unterliegen. Es wird empfohlen, die Notwendigkeit von Reisen in den Osten und Südosten des Landes sorgfältig abzuwägen.
Straßenverkehr
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden und sollten vermieden werden. Wer im Auto übernachten möchte, sollte dazu einen bewachten Parkplatz oder Campingplatz aufsuchen. Die Strafen für Verkehrsdelikte wurden zu Anfang 2008 drastisch erhöht.
Bei angebotenen Jeepsafaris sollten Anbieterfirmen und technischer Zustand der Fahrzeuge kritisch geprüft werden, vor allem wenn die Reiseveranstalter keine Gewähr übernehmen. Die Jeeps sollten nur Personen fahren, die über Erfahrung mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf off-road-Strecken verfügen.
Kriminalität
Bei einem Überfall auf einen christlichen Verlag in der osttürkischen Stadt Malatya wurden am 18. April 2007 drei Personen, darunter ein Deutscher, ermordet.
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.
Bei Verlassen des PKWs wird geraten, keine Wertgegenstände und Handtaschen sichtbar im Fahrzeug zurückzulassen.
Vorsicht vor Taschendieben ist besonders in der Großstadt Istanbul angezeigt. Die Zahl von Straßendiebstählen, besonders in belebten Zonen, hat sich in Istanbul in jüngerer Zeit erhöht. Allgemein gilt, dass auf Taschen und Geldbörsen überall da, wo Menschenmengen sind, geachtet werden sollte. Vor allem im Stadtteil Beyoglu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen zu einem weit überteuerten Getränk in einer Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten zu ziehen.
Bei Zahlung mit Bankkarten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen, unbemerkt die Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben. Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.


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